Da die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung gehen möchte, können die ehemals angeklagten Ärzte nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Ihr Freispruch ist endgültig. Sehr wohl kann die Familie aber noch eine Entschädigung erhalten. Der Anwalt der Hinterbliebenen, Joris Van Cauter, rechtfertigt den Gang in die Kassation: „Wir glauben, dass es eine ungesetzliche Entscheidung war. Es ist sicher, dass das Euthanasiegesetz nicht respektiert wurde, aber das lesen wir in dem Urteil nicht. Wir werden das in der Kassation, ohne Geschworene, beweisen und hoffen, dass das Urteil aufgehoben wird.“ Ist das der Fall, können die Ärzte in einem neuen Prozess immer noch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Möglicherweise müssten sie Schadenersatz leisten.
Vor zwei Wochen entschied ein Appellationshof, dass die drei Ärzte, die an der Euthanasie von Tine Nys im Jahr 2010 beteiligt waren, sich nicht eines Giftmordes schuldig gemacht haben. Der Assisenprozess verursachte großen Wirbel, weil er die Debatte über Sterbehilfe bei einem psychischen Leiden neu entfacht hatte. Das Sterbehilfe-Gesetz aus dem Jahr 2002 wird seit seiner Verabschiedung heftig kritisiert. (belga)

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