Doch warum wurde die Ausnahme wieder gemacht? Um das herauszufinden, befragte die deutschsprachige Kammerabgeordnete Kattrin Jadin (PFF-MR) den föderalen Landwirtschaftsminister Denis Ducarme (MR). Sowohl die Interessen des Zuckerrübensektors als auch der Schutz der bestäubenden Insekten seien für ihn von Bedeutung, zitiert Kattrin Jadin die Antwort des Föderalministers in einer Pressemitteilung. In Belgien seien etwa 8.400 Personen im Zuckerrübensektor beschäftigt. Diese hätten die Ausnahmeregelung jetzt zum letzten Mal erhalten und müssten sich vor diesem Hintergrund auf die neue Situation einstellen. Abgesehen davon werde hierzulande bereits einiges zum Schutz der bestäubenden Insekten unternommen. Ein Beispiel sei der „Plan Abeilles“ der Föderalregierung aus dem Jahr 2017.
Kattrin Jadin wünscht sich den Einsatz von Mitteln, die die Interessen der Bauern berücksichtigen und die Biodiversität schützen. „Leider muss der Anbau einer ganzen Reihe Gemüse- und Obstsorten gegen die in Belgien sehr präsenten Blattläuse geschützt werden, daher auch die vom Föderalministerium gewährte Ausnahme“, erklärte sie. Die wissenschaftliche Forschung im Hinblick auf die Entwicklung neuer Alternativen falle jedoch in die Zuständigkeit der Regionen. (red/sc)
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