180 Arbeitsstunden bzw. 100 Arbeitsstunden sollen die beiden Brüder ableisten. Diese Forderungen formulierte der Prokurator des Königs am Montag zum Abschluss der Verhandlung im Gerichtsgebäude am Eupener Rathausplatz. Auch die Aussagen des Sicherheitsmannes oder unbeteiligter Dritter hatten nicht für Klarheit in diesem Fall sorgen können.
Die Partnerin einer der beiden Brüder war ebenfalls in dieses Familienduell verwickelt und wurde dabei am Auge verletzt, was eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte. Trotz der Widersprüche erkannte die Staatsanwaltschaft genug Elemente, die in dieser Strafakte für eine Verurteilung der beiden Männer ausreichen. Die Frau soll unterdessen freigesprochen werden.
Das, was sich in dem Zelt abspielte, ist nach wie vor verworren. Nach familiären Streitigkeiten war das Verhältnis zwischen den Brüdern bereits vor diesem Vorfall nicht gut. Fakt war, dass alle Beteiligten Verletzungen davontrugen. Ein Mann wird noch heute durch eine Narbe über dem Auge an den Vorfall erinnert. Die Verletzung musste mit 20 Stichen genäht werden. Seine Schwägerin trug eine Verletzung am Auge davon, die er ihr mit einer Glasscherbe zugefügt haben soll. Ihr Mann war an diesem Abend an der Hand verletzt worden. Doch die Frage „Wer hat wann geschlagen?“ stand am Montag immer noch im Raum, zumal sich die Auseinandersetzung in zwei Phasen abgespielt hatte. Einer der beiden Beteiligten hatte sich nach dem ersten Aufeinandertreffen zurückgezogen und war dann nach der Schilderung des gegnerischen Anwalts blutüberströmt zurückgekehrt. Dann habe er mit voller Wucht seine Schwägerin mit einer Glasscherbe geschlagen und sie erheblich verletzt. Zwei Nasenoperationen waren die Folge, berichtete der Verteidiger. Der mutmaßliche Täter hatte angegeben, weder seinen Bruder noch seine Schwägerin geschlagen zu haben. Der Bruder hatte in den Vernehmungen einen Schlag zugegeben. Dieser sei aber aus Notwehr erfolgt.
Beide Anwälte haben den Freispruch für ihre Mandanten beantragt, alternativ die Aussetzung der Urteilsverkündung. Auf das Urteil am 9. März darf man gespannt sein.
Georgier musste sich gleich in zwei Fällen verantworten.
· Ein Mann aus Georgien war am Montag in zwei Akten vorgeladen. „Vorsätzliche Schläge und Körperverletzung“ lauteten die Anklagepunkte in dem ersten Dossier, das der Richter dem Angeklagten auftischte. Seine Frau und seine Tochter hatten ihn beschuldigt, sie mehrere Male geschlagen zu haben. Gegen diese Vorwürfe wehrte sich der Mann vehement. Es habe einen Streit gegeben, weil seine Frau mit der Tochter während der Schulzeit in die Heimat reisen wollte, was für ihn vom Zeitpunkt her sehr ungünstig war. Die Staatsanwaltschaft wies auf Übergriffe zwischen den Jahren 2015 und 2019 hin. In einem Fall habe er sogar ein Messer in die Hand genommen und in Richtung seiner Frau gehalten. Ein anderes Mal habe er ihr während der Schwangerschaft in den Bauch getreten, zitierte die Anklage aus der Akte. Da er sich im gesetzlichen Rückfall befindet, forderte sie 150 Arbeitsstunden und eine Geldstrafe von 800 Euro. Sein Rechtsanwalt wies darauf hin, dass es keine objektiven Beweise gebe. Sein Mandant musste sich (gemeinsam mit einem weiteren Mitangeklagten) auch für zwei Ladendiebstähle von sieben Whiskyflaschen in Tongern verantworten, mit denen er ebenfalls nichts zu tun haben will. Dabei war sein Auto vor dem Geschäft gesehen, sein Handy dort geortet und ein Mann mit einer Kappe auf den Videobildern zu sehen, die er schon bei anderen Diebstählen getragen haben soll. Auch in diesem Fall forderte die Staatsanwaltschaft 150 Arbeitsstunden und 800 Euro Geldstrafe. Der geständige Mitangeklagte soll 100 Arbeitsstunden leisten und 800 Euro zahlen. Sein Anwalt sprach sich für eine milde Geldstrafe aus, um das Geschäft zu entschädigen. Das Urteil soll am 9. März verkündet werden.
· Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein Mann vor Gericht verantworten. Er soll seine Frau gewürgt und ihr Verletzungen am Hals zugefügt haben. Diese wurden durch ein medizinisches Attest belegt, mit dem sie bei der Polizei vorstellig wurde. Im Rahmen der Ermittlungen zog die Frau ihre Anzeige zurück. Die Staatsanwaltschaft fordert 90 Arbeitsstunden sowie eine Geldstrafe von 800 Euro. Der Rechtsbeistand plädierte in erster Linie auf Freispruch, da Zweifel an der Schuld seines Mandanten bestehen und die Beleidigungen und Aggressionen im vorliegenden Fall von beiden Seiten ausgegangen seien. Auch in dieser Angelegenheit will das Gericht sich am 9. März äußern.
46 Arbeitsstunden für die Bezeichnung „Drecksbulle“
· Beamtenschmähung war der Grund, warum ein junger Mann aus Kelmis am Montag vorgeladen worden war. Er hatte Polizisten als „Drecksbullen“ bezeichnet, was die Staatsanwalt nun mit 46 Arbeitsstunden und 400 Euro geahndet sehen will. Der Verteidiger bat um Nachsicht, da das Ganze im Trubel an Karneval passiert sei. Er plädierte für eine Aussetzung der Urteilsverkündung, die in den Augen der Staatsanwaltschaft aber ein falsches Zeichen so kurz vor Karneval wäre. Der Richter will sein Urteil aber ohnehin nach den Karnevalstagen verkünden – und zwar am 9. März.

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