Wettbewerb zu Kurzkrimis

Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln? Dies war mein erster Gedanke bei der Vorstellung des Kurzkrimis von Herrn Naumann im GrenzEcho vom 4. Februar. Beim Aufruf, sich als Amateurschreiber bei einem Euregio-Amateur-Schreiberwettbewerb mit einem Kurzkrimi über den Zeitkreis zu bewerben, war eine Bedingung die Größe von drei DIN-A4-Seiten. Eben Kurzkrimi, woran auch ich mich orientiert habe beim Einreichen meines Kurzkrimis – aus Spaß am Schreiben. Gewinnen war zweitrangig, obwohl ich mich eigentlich gefreut habe, dass auch mein Kurzkrimi zu den Gewinnern zählte. Eine Fünf-Euro-Gutschrift – das sind immerhin 200 BF – dachte ich (positiv), und ist des Dankes Anerkennung wert. Wie gut oder nicht gut der Kurzkrimi von Herrn Naumann ist, mag ich nicht zu beurteilen.

Nicht, weil ich kein Jurymitglied war, nein, nur weil ich lediglich ein Amateurschreiber mit Fehlern und Macken bin. Ein einfacher Schreiberling aus Spaß am Schreiben also. Leider, Herr Naumann, habe ich den Kurzkrimi ungelesen zensiert. Durchgefallen, da mehr als drei DIN-A4-Seiten. Und in mir liegt nun der fade Beigeschmack auf der Zunge, beim nun schreiben dieses Leserbriefes: Waren wirklich nur Schreibamateure am Werk, oder auch Profiautoren, eben geschulte Schreiberlinge? Ich freue mich trotzdem schon auf einen neuen fairen Schreibwettbewerb – im Jahr 2020 vielleicht – mit dabei zu sein. Mit Gruß,

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