Die Entscheidung ist seit ihrer Bekanntmachung am 26. November rechtskräftig, räumt dem Bauantragsteller aber eine Frist von 20 Tagen, also bis zum 16. Dezember ein, Rekurs gegen die Ablehnung einzulegen.
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Kommentare
... aber ein schöner Kreisverkehr würde dort schön hin passen...
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1 Comment
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