Sie schlägt vor, die möglichen Strafverfolgungen abzuschaffen, die Frist von 12 auf 18 Wochen zu verlängern und die Sanktionen bei versuchter Behinderung der Abtreibung zu verschärfen. Die Bedenkzeit soll jedoch von sechs Tagen auf 48 Stunden zurückgeschraubt werden.
Nach der MR-Fraktionsversammlung am Donnerstag wurde festgehalten, dass Kattrin Jadin einen Gesetzesvorschlag einreicht. Mit ihrem Parteikollegen Gautier Calomne habe sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode an dem Text gearbeitet, so Jadin.
Man habe sich u. a. für einen garantierten Schutz und Respekt der Frauen stark gemacht, die sich für eine Abtreibung entschieden. Daran seien natürlich strenge Bedingungen und ein strikter gesetzlicher Rahmen gebunden, den sowohl die betroffenen Frauen als auch die Ärzte einhalten müssten, ehe sie sich für einen Eingriff entscheiden würden. Das gehe von eventuellen physischen Konsequenzen, die der Frau im Vorfeld erklärt werden müssten, bis zum psychologischen Beistand, der vor und nach dem Eingriff angeboten werden soll, heißt es in einer Mitteilung der Föderalabgeordneten. „Vor allem der Beistand steht bei uns primär im Vordergrund, denn die eventuellen seelischen und gesellschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht unterschätzt werden.“
Aber auch die Ärzte sollten die freie Wahl haben, ob sie solch eine OP durchführen oder die Frauen an einen praktizierenden Kollegen verweisen, so Kattrin Jadin, die betont, dass in ihrer Partei in ethischen Fragen nach bestem Wissen und Gewissen frei und ohne Fraktionszwang entschieden werde.
„Ich denke, dass Frauen selbst entscheiden dürfen sollten und dies ohne strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn sie sich über dem zurzeit im Gesetz verankerten Zeitraum befinden.“
De facto, werden unzählige Abbrüche (567 alleine in 2017) in den Niederlanden vorgenommen, oder schlimmer noch in der Illegalität unter schlechten medizinischen Bedingungen. Eine Abtreibung sei fast immer mit schweren psycho-sozialen Folgen für die Frau, die sich zu diesem Schritt entschieden habe, verbunden. Es gehe darum, Realitäten zu verstehen und entsprechend zu agieren. „Wer ist der Gesetzgeber, um darüber zu richten, ob eine Frau das tun darf oder nicht?“, fragt sich die ostbelgische Kammerabgeordnete. (red/um)

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