Im März 2018 waren Mehdi Nemmouche zu lebenslanger und Nacer Bendrer zu 15 Jahren Haft wegen des Terroranschlags vom 24. Mai 2014 verurteilt worden, bei dem vier Menschen ums Leben kamen.
Das Gericht hat den Angehörigen der Opfer nun Beträge zwischen 50.000 bis knapp über 100.000 Euro zugesprochen. Ob sie das Geld bekommen, ist nicht sicher. Die Täter sind nicht zahlungsfähig.
Nach Anwaltsangaben können die Opfer einen Teil der Summe zurückfordern, wenn sie in ihrer Rechtsschutzversicherung eine Klausel haben. Ansonsten gibt es den „Fonds zur Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten“, dessen Mittel aber begrenzt sind. (mv)

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