CSP begrüßt Aufwertung für die häusliche Pflege

Wer sich entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu pflegen, weiß, mit wieviel Freude und Bestätigung aber auch Entbehrungen und Last genau das verbunden ist. Gerade berufstätige – meist Frauen – stellt der Alltag zwischen Beruf, Familie und Pflege auf eine harte Probe. Durch das Gesetz werde nun die Arbeit der sogenannten pflegenden Angehörigen anerkannt, sofern nachweislich ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und der zu pflegenden Person besteht und der Pflegeleistende effektiv in Belgien wohnt. Arbeitnehmer können künftig das Recht auf besondere Urlaubsregelungen in Anspruch nehmen, während der sie die Angehörigen pflegen. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitszeit vollzeitlich einen Monat betragen kann. Diese Zeitspanne ist unter Umständen bis zu 6 Monaten verlängerbar und bezieht sich auf die ganze Laufbahn des Antragstellers. Möglich ist auch, dass ein Fünftel oder die Hälfte der Arbeitszeit ausgesetzt werden kann. Vorgesehen ist weiter, dass – ähnlich wie im Bereich des Erziehungsurlaubs – eine finanzielle Zulage für die pflegeleistenden Berufstätigen gewährt wird.

Die genauen Bestimmungen müssten durch einen Königlichen Erlass näher bestimmt werden, doch das Gesetz schließt in den Augen der CSP eine bedeutende Lücke in der Familienpolitik. „Aber das Gesetz allein wird den Pflegenotstand nicht bekämpfen. Wir brauchen ausreichend Alten- und Pflegeplätze. Jeder sollte selbstbestimmt entscheiden können, ob er im Alter ins Heim oder lieber zu Hause bleiben will. Wichtig sind deshalb die Finanzierung der Pflege und das Vorhandensein von genügend Pflegepersonal. Abhilfe könnte hier eine Pflegeversicherung leisten“, wird die CSP-Abgeordnete Jolyn Huppertz in der Mitteilung zitiert. „Daher müssen unbedingt Alternativwege gesucht werden, die die Pflege zu Hause fördern. Die durch die Christliche Krankenkasse (CKK) auf den Weg gebrachte Unterschriftenaktion wurde von über 35.000 Menschen unterstützt und dürfte die entscheidende Triebfeder für das Zustandekommen des Gesetzes gewesen sein“, freut sich Huppertz.

Laut CKK verbringt ein pflegender Angehöriger täglich etwas mehr als vier Stunden mit seiner Betreuung. 71 Prozent der Pflegeleistenden sind Frauen. In der Vergangenheit mussten rund 30 Prozent der pflegenden Angehörigen ihren Job aufgeben. (red)

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