Auch in der zweiten Instanz verkündete das Gericht eine Aussetzung der Urteilsverkündigung für die Dauer von drei Jahren. Der Schadensersatz wurde unterdessen von 250 auf 500 Euro erhöht. Hinzu kommen die Verfahrenskosten.
Kein Freispruch für Eupener Internisten
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab
9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren