„UBO“-Register: Fristende in Sicht

<p>Blick auf die Website des Finanzministeriums, auf der das UBO-Register vorgestellt wird.</p>
Blick auf die Website des Finanzministeriums, auf der das UBO-Register vorgestellt wird. | Screenshot: GrenzEcho

Wer muss in dieses UBO-Register eingetragen werden? Alle Verwaltungsratsmitglieder, Personen, die ermächtigt sind, die Vereinigung zu vertreten, Personen, die mit der täglichen Verwaltung der Vereinigung oder der Stiftung beauftragt sind, die Gründer einer Stiftung, die natürlichen Personen oder, wenn diese Personen noch nicht bezeichnet sind, die Kategorie natürlicher Personen, in deren Hauptinteresse die VoG oder die Stiftung gebildet wurde oder tätig ist und jede andere natürliche Person, die auf andere Weise die Vereinigung oder die Stiftung letztlich kontrolliert.

Sie können ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden, indem sie sich bei der hierfür vorgesehenen Anwendung auf dem Portal MyMinFin anmelden.

Die Verwaltungsratsmitglieder beziehungsweise, die Personen, die sich beim UBO-Register anmelden wollen, werden vom System mit den Eintragungen beim belgischen Staatsblatt beziehungsweise der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) verglichen. Sie können ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden, indem sie sich bei der hierfür vorgesehenen Anwendung auf dem Portal MyMinFin anmelden. Die Registrierung erfolgt über den Dienst CSAM, das Onlineportal für den Zugang zu Dossiers in den Öffentlichen Verwaltungen. Fonsny Avenue, 20 - 1060 Brüssel, E-Mail info@csam.be Telefon: 32(0)2 290 28 45. Man braucht für das Log-In ein Karten-Lesegerät für den elektronischen Personalausweis, eine kleine Software und den Personalausweis. Oder man meldet sich über „itsme“ an. Sollte das Log-In bei CSAM nicht funktionieren, dann gibt es Hilfe unter dem folgenden Link: https://sma-help.fedict
. belgium.be/de. Wichtig: Verantwortlich für das UBO-Register ist ausschließlich das föderale Finanzministerium (FÖD Finanzen). Eine ausführliche Beschreibung des Registers findet man auch auf der Webseite des Finanzministeriums. Für weitere Fragen zur UBO-Registrierung oder deren Betrieb gibt es Infos unter ubobelgium@minfin.fed.be

Unter dem Motto „Ich habe da mal eine Frage…“ bietet die Servicestelle Ehrenamt im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Infoveranstaltung zu zwei Themen an: Die Online-Steuererklärung der Juristischen Personen, sprich VoGs und der Umgang mit dem UBO-Register. Die Veranstaltung findet statt am Samstag, 7. September, um 10 Uhr im Ministerium, Gospertstraße 1, 4700 Eupen. Eine Anmeldung bei der Servicestelle Ehrenamt ist erforderlich.

„UBO“ steht für „Ultimate Beneficial Owner“ also für die „letztendlich wirtschaftlichen Eigentümer“. Das UBO-Register ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um die Finanzsituation und die Finanztransfers transparenter zu gestalten und Geldwäsche einzuschränken. Von dieser Maßnahme sind alle Gesellschaften und Vereinigungen in Belgien betroffen. Seit Ende Oktober 2018 verlangt ein Erlass von den Vereinigungen, dass sie über ihre wirtschaftlichen Eigentümer Auskunft erteilen. Die ursprüngliche Frist vom 31. März 2019 wurde bis 30. September 2019 verlängert. Dies ist der äußerste Termin für die Registrierung.

Weitere Infos zu den Infoveranstaltungen: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Servicestelle Ehrenamt, Dieter Gubbels, Gospertstraße 1, B-4700 Eupen dieter.gubbels@dgov.be

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