Kindergeld-Anspruch bleibt bestehen

Für Kinder mit einer Beeinträchtigung gilt dies bis zum Alter von 21 Jahren. Danach haben sie nur noch unter gewissen Bedingungen Anrecht auf Kindergeld. Prinzipiell gilt: Wenn Ihr Kind einer Lehre, einer Ausbildung oder einem Studium nachgeht, dann hat es weiterhin Anrecht auf Kindergeld. Wichtig ist, dass das Kind sich in einer Bildungs-/Ausbildungseinrichtung einschreibt. Darauf weist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einer Mitteilung hin. Dieses Anrecht auf Kindergeld bestehe unabhängig von der Höhe der Lehrlings- oder Praktikumsentschädigung. Dieses Anrecht fällt automatisch weg, sobald das Kind 25 Jahre alt ist. Wissenswert ist außerdem: Wenn das Kind sich bis zum 30. November für eine Ausbildung einschreibt, berücksichtigt das Ministerium seine Ausbildung seit Beginn des Schuljahres und bis zum Ende der Sommerferien. Wenn das Kind keinem Unterricht oder keiner Ausbildung mehr folgt, bleibt das Anrecht auf Kindergeld einmalig für weitere zwölf Monate erhalten. Wenn das Kind erwerbstätig ist, besteht jedoch kein Anrecht auf Kindergeld. (red)

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