Der 32-Jährige bestreitet die Vorwürfe nicht gänzlich, beteuert jedoch, seine Ex-Freundin nicht mit einer Glasscherbe gequält zu haben.
Der erste Zwischenfall ereignete sich im Juni 2018, als der Mann in seiner Wut die Haustür seiner Ex-Freundin eintrat und ihre Türklingel aus der Wand riss. Zwei Monate später, am 28. August 2018, vergriff sich der Mann an seiner Ex-Freundin, schlug und würgte sie und drohte, „ihr etwas anzutun“.
Daraufhin wurde der Mann festgenommen, aber kurz darauf unter der Bedingungen wieder freigelassen, seine Ex-Freundin fortan in Frieden zu lassen. Doch die guten Vorsätze währten nicht lange: Am Abend des 1. Dezember kam es erneut zum Streit zwischen den beiden. Dabei soll der Angeklagte mit einer Glasscherbe auf seine Ex-Freundin losgegangen sein und ihre mehrere tiefe Schnittverletzungen zugefügt haben. Außerdem soll er seine Initialen in ihr Gesäß geritzt haben.
Der Angeklagte behauptete vor Gericht, sich nicht mehr an besagten Abend erinnern zu können. Sein Anwalt betonte, dass nicht erwiesen sei, dass sein Mandant für die Schnittverletzungen verantwortlich ist. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um einen Fall von Selbstverstümmelung handelt“, sagte er.
Das Urteil wird am 14. August verkündet. (belga)

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