Hinterbliebene des Anschlags von Lüttich fordern angepasste Entschädigung

<p>Bei dem Anschlag am 29. Mai 2018 in Lüttich waren zwei Polizistinnen und ein Student ums Leben gekommen.</p>
Bei dem Anschlag am 29. Mai 2018 in Lüttich waren zwei Polizistinnen und ein Student ums Leben gekommen. | Foto: belga

Am 29. Mai 2018 tötete der zum Islam konvertierte Benjamin Herman aus Rochefort zwei Polizistinnen und einen Studenten am helllichten Tag im Lütticher Stadtzentrum. Die Ermittlungen in diesem Fall stehen kurz vor dem Abschluss. Jetzt melden sich die Anwälte der Angehörigen von Lucile Garcia und Soraya Belkacemi (die beiden Polizistinnen, A.d.R.) zu Wort, die eine angepasste Entschädigung für die Hinterbliebenen fordern.

Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten können sich in Belgien an die zuständige Kommission wenden, die finanzielle Hilfen vergibt. Doch die Anwälte der Familien der ums Leben gekommenen Polizisten fordern ein Umdenken. Für sie macht es einen Unterschied, ob jemand Opfer von einer vorsätzlichen Gewalttat oder von einem terroristischen Attentat wurde.

Die Frage sei berechtigt, ob der moralische und psychische Schaden, der bei den Opfern eines terroristischen Aktes entstehe, nicht anders zu bewerten sei, als der im Falle anderer Straftaten, wird eine Anwältin in „Le Soir“ zitiert.

Die Opfer von Gewalttaten mit terroristischem Hintergrund sollen in den Augen der Verteidiger entschädigt werden und nicht lediglich eine Hilfe erhalten. „Bei Unwetter entschädigt der belgische Staat beispielsweise die Landwirte, die Ernteausfälle hatten. Wenn aber die Vertreter des belgischen Staates ermordet werden, ist keine Entschädigung vorgesehen“, monierte die Anwältin. Der Angreifer habe an diesem Tag die zwei Polizistinnen ganz gezielt ausgesucht, weil sie zum einen Vertreter der öffentlichen Ordnung waren und weil sie Frauen waren. Für die Hinterbliebenen seien diese Fakten besonders schmerzhaft. Diesen Tatsachen müsse man Rechnung tragen.

Die Kommission habe bisher rund 25.000 Euro pro Person für die Familienmitglieder der Opfer vorgesehen. Den 16-jährigen Zwillingsmädchen von Soraya Belkacemi habe man finanzielle Unterstützung beim Studium bis zum Alter von 25 Jahren zugesagt. „Eine der beiden will Ärztin werden. Dann reicht die vorgesehene Hilfe für sie also schonmal nicht aus“, so die Anwältin. (cyl)

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