Schusswaffe gegen Wildpinkler im Garten eingesetzt

<p>Schusswaffe gegen Wildpinkler im Garten eingesetzt</p>

Er hatte ohne die entsprechende Erlaubnis zwei Schusswaffen in seiner Wohnung in Eupen aufbewahrt. Die Geldstrafe beträgt insgesamt 800 Euro doch versah der Richter die Hälfte davon mit einem zweijährigen Aufschub. Mit einer Geldstrafe hatte der Angeklagte sich im Rahmen der öffentlichen Sitzung Anfang Mai einverstanden erklärt. Der Angeklagte hatte sich selbst vor Gericht verteidigt und seinen Fehler zugegeben.

Dass er eine Schreckschusspistole und eine so genannte Walther CP 99, zu Hause aufbewahrte, war im Juni vergangenen Jahres ans Tageslicht gekommen. Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Eupener Stadtzentrum hatten sich laut Aussage des Mannes Jugendliche Zugang zu seinem Grundstück verschafft, um dort zu urinieren. Dies passiere in seinem Garten regelmäßig und habe ihn auf die Palme gebracht. Er habe seine Schreckschusspistole geholt und diese auf dem Balkon in die Luft gehalten, um die Eindringlinge zu vertreiben.

Seine zweite Waffe, eine Walther CP 99, habe er im Auto mit sich geführt, da er bei langen Fahrten in Deutschland hin und wieder Ruhepause auf Rastplätzen eingelegt habe. „Diese Waffe hatte ich zu meinem persönlichen Schutz dabei“, hatte der Mann ausgesagt. Er habe nicht gewusst, dass für diese Waffen, die er in Deutschland erworben habe, in Belgien eine Erlaubnis erforderlich sei. Der Richter berücksichtigte in seinem Urteil die Gefahr, die von Waffenbesitz ausgehe sowie die seitens des Beschuldigten gezeigte Reue und Einsicht.

Er ordnete die Vernichtung der beschlagnahmten Waffen und der dazugehörigen Munition an. (cyl)

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