Die Förderung richtet sich insbesondere an die Träger großer sozialer Treffpunkte. Voraussetzung für die zusätzlichen Mittel ist, dass sie weitere Angebote und Projekte umsetzen. Als Beispiel nennt die Regierung regelmäßige Konversationscafés. Diese sollen Gelegenheit bieten, Sprachkenntnisse praktisch anzuwenden, und den Integrationsparcours ergänzen. Auch ein breites Veranstaltungsprogramm sowie größere Initiativen, die Begegnungen ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe fördern, können berücksichtigt werden.
Ferner ist vorgesehen, jährlich ein Schwerpunktthema festzulegen. Damit sollen sich die Einrichtungen künftig noch gezielter auf gesellschaftliche Herausforderungen einstellen und ihre Angebote bedarfsgerecht weiterentwickeln. Klinkenberg betont die Bedeutung der Einrichtungen für das Zusammenleben in Ostbelgien. Die Treffpunkte brächten Menschen unterschiedlicher Generationen und Lebenssituationen zusammen und unterstützten den sozialen Austausch. „Unsere sozialen Treffpunkte sind weit mehr als Begegnungsorte. Sie schaffen Gemeinschaft, fördern den Austausch und unterstützen Menschen dabei, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden“, erklärt die Ministerin. Mit der Zusatzförderung wolle die Regierung jene Treffpunkte stärken, die sich für Zusammenhalt, Integration und Teilhabe engagieren.
Der angepasste Erlass regelt die Voraussetzungen für die Beantragung und Bewilligung der Mittel. Damit sollen die Träger sowie die beteiligten Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren eine klare Grundlage für die künftige Förderung erhalten. (red/svm)

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