Drama von Strépy-Bracquegnies: 27 Jahre Haft für Paolo Falzone rechtskräftig

<p>Paolo Falzone (links) während des Prozesses vor dem Schwurgericht in Mons</p>
Paolo Falzone (links) während des Prozesses vor dem Schwurgericht in Mons | Foto: belga

Paolo Falzone wird nicht erneut vor Gericht gestellt. Der Kassationshof hat am Mittwoch seinen Einspruch gegen die beiden Urteile des zuständigen Schwurgerichts vom 12. und 17. Juni zurückgewiesen. Damit ist seine Verurteilung wegen siebenfachen Totschlags und 79-fachen Totschlagversuchs rechtskräftig.

Am frühen Morgen des 20. März 2022 hatte Falzone in Strépy-Bracquegnies mit seinem Auto eine Gruppe von Karnevalisten erfasst. Die Teilnehmer waren gegen 5 Uhr unterwegs, um im Rahmen des traditionellen Karnevals die sogenannten Gilles abzuholen. Sieben Menschen kamen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt.

Falzone war mit einer Geschwindigkeit von 174 km/h durch eine Wohnstraße gerast, in der lediglich 50 km/h erlaubt waren.

Nach sechswöchigen Verhandlungen war die Jury des Schwurgerichts im Juni zu dem Schluss gekommen, dass Falzone mit Tötungsabsicht gehandelt hatte. Der Verurteilte focht diese rechtliche Einstufung vor dem Kassationshof an – ohne Erfolg.

Der Kassationshof überprüft nicht die Schuldfrage oder die Beweise, sondern ausschließlich, ob das Recht korrekt angewendet und die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Prozess hatte außergewöhnliche Dimensionen: Mehr als 200 Zivilparteien waren beteiligt, rund 280 Zeugen wurden gehört. Wegen des großen Umfangs war das Schwurgericht vom 4. Mai bis zum 17. Juni in die Lotto Mons Expo verlegt worden.

Auch Antonino Falzone, der als Beifahrer im Wagen gesessen hatte, war verurteilt worden. Er erhielt am 17. Juni eine zweijährige Haftstrafe, die für drei Jahre vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht befand ihn der unterlassenen Hilfeleistung gegenüber 59 Opfern, darunter fünf Minderjährigen, für schuldig. Er hatte keinen Einspruch beim Kassationshof eingelegt. (belga/calü)

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