Seit Ende des Jahres 2022 dürfen Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern bis zu dreimal im Jahr ohne ärztliches Attest krankheitsbedingt fehlen. Seit dem 1. Januar 2026 ist dies nur noch zweimal jährlich möglich.
Mehr eintägige Krankmeldungen in belgischen Unternehmen
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