Konkret wenden sich die Organisationen gegen einen Entwurf für einen Königlichen Erlass, den Pensionsminister Jan Jambon (N-VA) dem Föderalen Beirat für Senioren vorgelegt hat. Nach Angaben der Unterzeichner sollen die neuen Regeln bereits am 1. November in Kraft treten.
Zeitweilige Aussetzung von Leistungen droht.
Zur Einordnung: Die GRAPA ergänzt niedrige Renten nach einer Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit. Nach Angaben der Verbände beziehen mehr als 119.000 Senioren diese Leistung. Der Medianbetrag liege bei 686 Euro, 64 Prozent der Empfänger seien Frauen und das Durchschnittsalter betrage 74 Jahre.
Kritik richtet sich vorrangig gegen strengere Vorgaben bei Auslandsaufenthalten und Wohnsitzkontrollen. Die zulässige Dauer von Aufenthalten außerhalb Belgiens soll demnach von 29 auf 21 Tage pro Jahr sinken. Bereits ab der ersten Übernachtung im Ausland müssten Empfänger den Rentendienst vorab informieren. Bislang gelte diese Pflicht erst ab fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen. Bei Verstößen drohe eine zeitweilige Aussetzung der Leistung.
Zudem soll die bisherige Befreiung von bestimmten Wohnsitzkontrollen für Menschen über 80 Jahre entfallen. Die Rentenbehörde verschickt zur Überprüfung des tatsächlichen Wohnsitzes Einschreiben, die persönlich entgegengenommen werden müssen. Wer die Zustellung verpasst, muss nach Darstellung der Organisationen seine Anwesenheit bei der Gemeinde nachweisen. Auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von Kontrollen wegen eingeschränkter Autonomie sollen verschärft werden.
Besonders kritisch sehen die Unterzeichner zudem den geplanten Austausch von Gesundheitsdaten. Die Rentenbehörde soll nach ihren Angaben künftig Informationen bei den Krankenkassen anfordern können, um festzustellen, welche Leistungsempfänger in den vergangenen drei Monaten in Belgien medizinisch versorgt wurden. Auf dieser Grundlage könnten Kontrollen gezielter auf andere Empfänger ausgerichtet werden, so die Befürchtung. Die Organisationen sehen darin einen Eingriff in die Privatsphäre. Ebenfalls kritisieren sie die geplante Abschaffung von Kontrollen durch die Sozialhilfezentren für Obdachlose und Menschen ohne festen Wohnsitz. Die Verbände betonen, dass Kontrollen zur Vermeidung von Sozialbetrug grundsätzlich legitim seien. Die geplanten Maßnahmen seien jedoch unverhältnismäßig. Frühere Kontrollen hätten nach ihren Angaben eine Missbrauchsquote von weniger als einem Prozent ergeben. Zudem verweisen sie darauf, dass für Bezieher regulärer Alters- oder Hinterbliebenenrenten sowie für Empfänger von Pflegegeld keine vergleichbaren Reisebeschränkungen gelten.
Das Bündnis fordert daher ein Ende des Eilverfahrens und einen Dialog mit dem Föderalen Beirat für Senioren sowie Organisationen der Armutsbekämpfung. Aus Sicht der Unterzeichner liegt das größere Problem nicht beim Missbrauch, sondern bei der Nichtinanspruchnahme bestehender Rechte. Nahezu die Hälfte der Anspruchsberechtigten, mehr als 66.000 Rentner, nehme die GRAPA demnach trotz Berechtigung nicht in Anspruch. Als Gründe nennen die Organisationen komplizierte Verfahren und unzureichende Informationen.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Gewerkschaften CSC-ACV und FGTB-ABVV, mehrere Seniorenorganisationen sowie Netzwerke zur Armutsbekämpfung und die Menschenrechtsliga. (red/svm)

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