Als der katalanische Separatistenführer und damalige Regionalregierungschef Kataloniens, Carles Puigdemont, am 30. Oktober 2017 nach Belgien floh, rechnete er wohl nicht damit, dass neun Jahre bis zu seiner möglichen Rückkehr ins Land gehen würden. Nach dem gescheiterten Versuch, die finanzstarke Region Katalonien im Nordosten des Landes aus Spanien herauszubrechen, musste er untertauchen und wurde von Unterstützern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ins Exil nach Belgien geschleust. Seither bestand ein Haftbefehl gegen ihn, der nun nach einem heutigen Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts aufgehoben werden muss. Die Rückkehr als freier Mann wäre möglich, aber den 63-Jährigen erwartet ein anderes Land, als das aus dem er fliehen musste.
Wieso geriet Puigdemont ins Fadenkreuz der spanischen Justiz?
Unter Puigdemonts Ägide war Katalonien nach dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum und einem anschließenden Beschluss zur Abspaltung von Spanien 2017 ins Chaos gestürzt. Die damalige konservative Zentralregierung setzte die Region unter Zwangsverwaltung. Während Puigdemont und andere Regierungsmitglieder ins Ausland flohen, wurden seine im Land gebliebenen Mitstreiter zu Haftstrafen von bis zu 13 Jahren verurteilt, später dann aber von der Regierung unter dem linken Ministerpräsidenten Pedro Sánchez begnadigt, um Dampf aus dem Katalonien-Konflikt zu nehmen. Bei Puigdemont war das jedoch nicht möglich, denn nur wer verurteilt wurde, kann auch begnadigt werden.
Zur europaweiten Fahndung ausgeschrieben
Die spanische Justiz versuchte jahrelang, seiner habhaft zu werden. Sie erließ einen nationalen und später auch einen europäischen Haftbefehl. Die Vorwürfe lauteten Anfangs auf Rebellion und Aufruhr, die mit langjährigen Haftstrafen bestraft werden konnten. Der Vorwurf der Rebellion wurde später fallengelassen, weil die Separatisten 2017 nicht zu Gewalt angestiftet hatten. Der Straftatbestand des Aufruhrs wurde 2023 abgeschafft. Übrig blieb der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Und der war langlebig.
Justiz verweigerte Anwendung der Amnestie auf Puigdemont
2024 beschloss die Regierung Sánchez ein Amnestiegesetz, das eigentlich alle Delikte rund um das Unabhängigkeitsreferendum von 2017 abdecken sollte. Der Oberste Gerichtshof aber weigerte sich, die Amnestie auf Puigdemont und andere Mitstreiter anzuwenden. Die Richter griffen zu einer gewagten Argumentation. Die veruntreuten Gelder für das illegale Referendum würden einen persönlichen Vermögensvorteil darstellen, da die Politiker staatliches Geld genutzt hätten, um eigene politische Ziele zu finanzieren, statt ihr eigenes Vermögen dafür zu verwenden.
Da das Amnestiegesetz eine persönliche Bereicherung jedoch ausdrücklich nicht erfasste, blieb der Haftbefehl gegen Puigdemont und andere Separatisten bestehen. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass die Veruntreuung öffentlicher Gelder keine persönliche Bereicherung darstellt und es damit keinen Grund mehr für Ämterverbote oder Haftbefehle gibt.
Jahrelanges Katz-und-Maus-Spiel
Trotz der spanischen Haftbefehle reiste Puigdemont wiederholt zu Vorträgen und politischen Treffen durch Europa. Am 25. März 2018 wurde er sogar einmal in Deutschland festgenommen, als er auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein auf der Rückreise aus Skandinavien war. Er kam in Neumünster in Haft und erst nach 13 Tagen wieder frei. Drei Jahre später wurde er auf Sardinien vorübergehend festgesetzt. Aber habhaft wurde der zuständige Richter am Obersten Gerichshof, Pablo Llarena, seiner nie.
Husarenstück in Barcelona
Besonders demütigend für Spaniens Justiz und Polizei war ein Kurzbesuch in Barcelona 2024. Überraschend tauchte der Separatistenführer im Zentrum der Stadt auf. Umringt von führenden Politikern seiner Partei Junts ging er unbehelligt zu Fuß durch die Straßen und grüßte freundlich links und rechts. Dann hielt er eine kurze kämpferische Ansprache vor einigen Tausend Anhängern und verschwand wieder von der Bildfläche. Trotz einer Großfahndung ging er der Polizei durch die Lappen.
Verfassungsgericht verneint Vorwurf der persönlichen Bereicherung
Dass Richter Llarena den Haftbefehl wegen persönlicher Bereicherung nun doch wird aufheben müssen, liegt am Verfassungsgericht. Formal ging es in dem Verfahren gar nicht um Puigdemont. Geklagt hatte die separatistische Politikerin Dolors Bassa gegen das bestehende Ämterverbot, das der Oberste Gerichtshof wegen des Vorwurfs der persönlichen Bereicherung aufrechterhalten hatte.
Fraglich bleibt, wann Richter Llarena den Haftbefehl gegen Puigdemont aufheben wird. Die Zeitung „El País“ schloss nicht aus, dass er warten könnte, bis eine triumphale Rückkehr Puigdemonts dem Wahlkampf der Regierung Sánchez vor den Neuwahlen am 29. November schaden könnte. Teile der Justiz seien höchst unzufrieden über den nachgiebigen Kurs der Regierung Sánchez gegenüber den Separatisten. Die konservative und rechtspopulistische Opposition würde bei ihren Wählern erneut mit der Kritik zu punkten versuchen, Sánchez habe Spanien mit der Amnestie gedemütigt und gefährde den Bestand des Staates.
Für die katalanische Regionalpolitik dürfte eine Rückkehr Puigdemonts nach so vielen Jahren der Abwesenheit zunächst keine großen Änderungen bringen. Seine Partei Junts ist von der noch relativ neuen stramm separatistischen und rechtspopulistischen Alianca Catalana in Umfragen überflügelt worden. (dpa/calü)

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