Diese Anlaufstelle kann in gemeinsamer Abstimmung nach einem Anschlag oder einer großen Katastrophe aktiviert werden. Für Opfer des 22. März 2016 oder eines anderen anerkannten Terroranschlags kann eine Referenzperson bezeichnet werden. Im Falle von Terroranschlägen oder großen Katastrophen ist es wichtig, dass die Opfer sich, nach der akuten Phase, an eine einzige zentrale Anlaufstelle wenden können, die für die Nachverfolgung verantwortlich ist. Bisher haben die Opfer es nicht immer einfach gehabt, sich zwischen den verschiedenen Diensten, die Hilfe und Unterstützung oder eine spezialisierte Betreuung anbieten, zurecht zu finden.
Deshalb kann die föderale Staatsanwaltschaft nun, nach Rücksprache mit den Gemeinschaften, nach einem Terroranschlag oder einer großen Katastrophe die zentrale Anlaufstelle aktivieren, um das Angebot der verschiedenen Dienste, die Hilfe und Betreuung für Opfer anbieten, in Einklang zu bringen.
Die Anlaufstelle wird eine enge Zusammenarbeit zwischen der föderalen Staatsanwaltschaft und den drei Gemeinschaften gewährleisten, um den Opfern bei den zu unternehmenden Schritten beizustehen. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft werden diese Aufgaben vom Justizhaus gesteuert.
Die zentrale Anlaufstelle wird den Opfern über verschiedene Kanäle (Website, E-Mail, Telefon usw.) zur Verfügung stehen. Sie wird die am häufigsten gestellten Fragen beantworten und sicherstellen, dass die Opfer ordnungsgemäß registriert sind. Für jeden, der dies wünscht, kann eine Referenzperson bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Gemeinschaften, der das Opfer über alle zu ergreifenden Maßnahmen und die verschiedenen Arten der verfügbaren Hilfe informiert. Diese Person ist auch dafür verantwortlich, das Opfer während der gesamten Prozedur zu unterstützen und es je nach seinen Wünschen und Bedürfnissen an die entsprechenden Dienste zu verweisen. Die zentrale Anlaufstelle wird auch für ausländische Opfer zugänglich sein. Für die Menschen, die bereits Opfer eines anerkannten Terroranschlags (wie beispielsweise der Anschlag vom 22. März 2016) wurden, kann auch jetzt noch eine Referenzperson bezeichnet werden. „Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle wird es Opfern von Anschlägen und großen Katastrophen ermöglichen, schneller zu wissen, wo sie geeignete Hilfe und Informationen finden. Auf diese Weise können wir die Opfer besser unterstützen“, sagt Justizminister Koen Geens. „Die Vielfalt der Akteure und die Zersplitterung der Kompetenzen in der Betreuung der Opfer hat zu Verwirrung oder Unklarheit unter den Opfern geführt, insbesondere während der Anschläge in Brüssel. Es war daher unerlässlich, diese zentrale Anlaufstelle einzurichten, die alle Informationen für die Opfer zentralisiert, um sie besser zu unterstützen", betont der Minister für Justizhäuser der Französischen Gemeinschaft, Rachid Madrane. „Es ist äußerst wichtig, dass deutschsprachige Opfer in deutscher Sprache begleitet werden. Es war daher klar, dass sich die Deutschsprachige Gemeinschaft an den Bemühungen der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle beteiligt“, sagt DG-Minister Antonios Antoniadis.
„Die Möglichkeit, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, ist für die Staatsanwaltschaft ein Schritt nach vorne", so Föderalprokurator Frédéric Van Leeuw. „Diese Anlaufstelle setzt einen multidisziplinären und fortschrittlichen Ansatz gegenüber Opfern fort, der über den Rahmen hinausgeht, der im üblichen Kontext einer gerichtlichen Untersuchung besteht“. (red)

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