Gemeinsam mit der Gesellschaft für Urheberrechte von Journalisten SAJ fordert die AJP die Aufhebung einer im Mai von der Föderalregierung beschlossenen Änderung. Dabei geht es um die Abschaffung des pauschalen Kostenabzugs bei der Besteuerung von Einkünften aus Urheberrechten.
Einkünfte aus Urheberrechten gelten als bewegliche Einkünfte und werden mit einem Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Bislang wurden bei jährlichen Urheberrechtseinkünften von höchstens 20.100 Euro zunächst pauschal 50 Prozent als Kosten abgezogen. Die Steuer von 15 Prozent wurde anschließend auf den verbleibenden Betrag berechnet.
Mit der Reform ist dieser pauschale Kostenabzug weggefallen. Die Einkünfte aus Urheberrechten werden nun vollständig mit 15 Prozent besteuert. Nach Auffassung der AJP kommt dies konkret einer Verdoppelung der Besteuerung dieser Einkünfte gleich.
Von der Reform ausgenommen sind lediglich Inhaber einer Bescheinigung für Kunstschaffende. Die AJP kritisiert dies als „inakzeptable und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Urhebern“.
Auch die französischsprachigen Tageszeitungsverlage wollen sich der Klage anschließen, bestätigte die Generalsekretärin von Lapresse.be, Catherine Anciaux, gegenüber Belga.
Der flämische Journalistenverband VVJ hat bereits am 4. September eine ähnliche Klage eingereicht. Dies geht aus Angaben auf der Internetseite des Verfassungsgerichts hervor. (belga/rt)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren