Ein Schwerpunkt der neuen Vorgaben liegt auf sogenannten PFAS in Lebensmittelverpackungen. Die langlebigen Chemikalien wurden unter anderem eingesetzt, um Verpackungen wasser- und fettabweisend zu machen.
Da sie sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern können, gelten nun neue Grenzwerte. Diese sollen eine gezielte Verwendung von PFAS in Lebensmittelverpackungen praktisch ausschließen. „Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Verpackungen, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken bergen“, erklärt die VSZ in einer Stellungnahme. Die neuen EU-Regeln gehen allerdings deutlich über den Umgang mit PFAS hinaus. Ab Februar 2027 müssen Mitnahmebetriebe ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke mitzubringen – ohne Aufpreis. Ein Jahr später müssen sie zusätzlich Mehrwegverpackungen anbieten. Bis 2030 sollen strengere Recyclingvorgaben sowie Verbote bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff folgen. Für die Verbraucherschutzzentrale wird es entscheidend sein, wie die Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Nachhaltige und gesundheitlich unbedenkliche Verpackungen müssten zum Standard werden, so die VSZ. Zugleich dürften allerdings die neuen Verpflichtungen gerade für kleinere Unternehmen nicht in einem „unnötigen Bürokratiedschungel“ enden. (red/sc)

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