Zulässig sind sowohl Moped- als auch Fahrradhelme, sofern sie die Schläfen und den Hinterkopf schützen. Die neue Vorschrift betrifft E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 20 und 25 Kilometern pro Stunde. Schnellere Modelle dürfen in Belgien ohnehin nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Mit der Maßnahme soll das Risiko schwerer Verletzungen verringert werden. Internationale Studien sowie medizinische Daten und Unfallstatistiken zeigten, dass bei schweren und tödlichen Unfällen mit E-Rollern besonders häufig Kopf- und Hirnverletzungen auftreten, erklärt das Ministerium. Mit steigender Geschwindigkeit nehme auch die Verletzungsgefahr zu.
Für Leih-E-Scooter gilt die Helmpflicht nicht, wenn der Betreiber ihre Geschwindigkeit auf höchstens 20 km/h begrenzt hat. Dies sei in der Praxis häufig bereits in den Betriebsgenehmigungen vorgeschrieben. Auf eine allgemeine Helmpflicht wurde auch deshalb verzichtet, weil der Umstieg vom Auto auf einen E-Scooter für bestimmte Wege nicht unattraktiver werden soll.
Die Mobilitätsorganisation Touring begrüßt die Vorschrift grundsätzlich. „Die Sicherheit der häufig jungen Nutzer steht an erster Stelle“, erklärte Sprecher Joost Kaesemans. Ein guter Helm könne dazu beitragen, schwere Verletzungen bei Unfällen und Stürzen zu verhindern. Touring fordert zugleich, auch die Risiken langsamerer E-Roller weiterhin im Blick zu behalten. Zudem seien verstärkte Kontrollen gegen manipulierte Fahrzeuge nötig. E-Roller, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h teils deutlich überschreiten, sollten konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. (belga/gz)

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