Ab 1. September neue Regeln für vergessene Bankguthaben

<p>Ab 1. September neue Regeln für vergessene Bankguthaben</p>
Foto: picture alliance/dpa

Als „ruhend“ gelten Sicht- und Sparkonten, auf denen seit mindestens fünf Jahren keine Transaktion mehr vorgenommen wurde und bei denen es auch keinen Kontakt zwischen der Bank und dem Kontoinhaber oder dessen Rechtsnachfolger gab.

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