Pro & Contra: Ist die Rückkehr der Probezeit der richtige Schritt?

<p>Seit dem 1. August gilt für unbefristete Arbeitsverhältnisse in den ersten sechs Monaten eine einwöchige Kündigungsfrist.</p>
Seit dem 1. August gilt für unbefristete Arbeitsverhältnisse in den ersten sechs Monaten eine einwöchige Kündigungsfrist. | Foto: dpa

Pro – Carsten Lübke

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