Die entsprechende Gesetzesänderung ist im Staatsblatt veröffentlicht worden. Damit entfällt auch der bisher vorgeschriebene wöchentliche Ruhetag. Für Sonntage bleibt jedoch eine entscheidende Einschränkung: Nach 12 Uhr dürfen Geschäfte grundsätzlich kein Personal mehr beschäftigen. Ladenbesitzer können ihr Geschäft am Sonntagnachmittag daher nur selbst führen. Ausnahmen gelten unter anderem in anerkannten Tourismusgemeinden.
Nach Angaben des Kabinetts von Mittelstandsministerin Eléonore Simonet (MR) beschäftigen allerdings 75 Prozent der Einzelhändler kein Personal. Verstöße gegen die Regeln zur Sonntagsarbeit können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
(belga/gz)

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