Die Inbetriebnahme eines Radargeräts folgt einem strengen administrativen, technischen und rechtlichen Ablauf unter Beteiligung der Polizei, der Gemeinden und des wallonischen Straßenbauministeriums (SPW). Wie das GrenzEcho erfuhr, nahm dieser Vorgang offenbar deutlich mehr Zeit in Anspruch, als insgeheim in solchen Fällen vermutet. Immerhin war das Radargerät bereits vor knapp zwei Jahren, im September 2024, aufgestellt worden. Wer seitdem vermeintlich in die Falle getappt ist, musste also noch kein Bußgeld befürchten. Ab sofort gilt es demnach umso mehr, seine Geschwindigkeit im Auge zu behalten. Am Standort des feststehenden Radargerätes gilt Tempo 50. (arco)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren