Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen diese acht Personen lauten Mitwirken an einem Schneeballsystem und ungenehmigtes Betreiben von Bankgeschäften.
Den drei Hauptangeklagten droht eine einjährige Haftstrafe sowie je 64.000 Euro Geldstrafe, den anderen fünf „nur“ Geldstrafen zwischen 8.000 und 32.000 Euro. Von den zahlreichen Geschädigten haben sich nur vier dem Verfahren als Zivilparteien angeschlossen und fordern gemeinsam rund 190.000 Euro Schadensersatz. (jph)

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