Entscheidend für den Freispruch in erster und zweiter Instanz war das Vorgehen der Föderalen Agentur für die Sicherheit in der Lebensmittelkette, besser bekannt als Afsca, deren Mitarbeiter die auf dem Territorium der Deutschsprachigen Gemeinschaf
Appellationshof bestätigt Freispruch aus Eupen
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