Die Arbeiten dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn die festgestellten Sicherheitsmängel behoben sind, teilte das Brüsseler Arbeitsauditorat mit. Bei dem Brand am 14. Juli waren sechs Arbeiter ums Leben gekommen. Während Renovierungsarbeiten war zunächst ein Feuer im ersten und zweiten Obergeschoss ausgebrochen.
Im Video: Aufnahmen der Großbaustelle des OXY-Gebäudes in der Brüsseler Innenstadt während eines Pressebesuchs im Februar 2024 – Monate vor dem Brand.
Obwohl dieser Brand rasch gelöscht werden konnte, griffen die Flammen auf den Aufzugsschacht über und breiteten sich bis in das zweite Untergeschoss aus. Zwei Aufzüge stürzten ab. In einem der Aufzüge starben sechs Arbeiter. Zwei weitere Arbeiter erlitten lebensgefährliche Verbrennungen und werden weiterhin im Krankenhaus behandelt. Das Arbeitsauditorat leitete unmittelbar nach dem Unglück Ermittlungen ein. Die erste Untersuchungsphase sei inzwischen abgeschlossen. Gemeinsam mit gerichtlich bestellten Sachverständigen und der Arbeitsinspektion seien die erforderlichen Feststellungen am Unglücksort getroffen worden. Gleichzeitig würden bei den beteiligten Unternehmen und weiteren Stellen zusätzliche Informationen und Unterlagen angefordert. In den kommenden Wochen sollen die Sachverständigen ihre Gutachten erstellen. Anschließend werden die Ermittler sämtliche Unterlagen und Expertisen auswerten, um festzustellen, ob weitere Untersuchungen notwendig sind, um die Ursache oder Ursachen des Arbeitsunfalls zu klären. Sobald dies möglich sei, würden zunächst die Angehörigen der Opfer und anschließend die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Für die kommenden drei bis vier Wochen kündigte das Arbeitsauditorat an, keine weiteren Informationen zum Stand der Ermittlungen zu veröffentlichen. Auch zum Gesundheitszustand der beiden Schwerverletzten werde aus Rücksicht auf die Familien nicht weiter Stellung genommen, hieß es. Die gerichtliche Versiegelung der Baustelle werde in den nächsten Tagen aufgehoben. Aufgrund der von der Arbeitsinspektion angeordneten Baustellenschließung dürfen Unternehmen das Gebäude vorerst lediglich betreten, um die bei den Kontrollen festgestellten Sicherheitsmängel zu beseitigen. Erst wenn alle Auflagen erfüllt sind, kann die Sanierung des OXY-Gebäudes fortgesetzt werden. (belga/sc)

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