Das Europäische Parlament hatte mehrheitlich dafür gestimmt, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von den bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden. Künftig werden Pflanzen aus sogenannter „Neuer Gentechnik“ (NGT) rechtlich in zwei Kategorien eingeteilt.
Pflanzen der Kategorie NGT1, bei denen nur kleinere Veränderungen am Erbgut vorgenommen wurden, werden weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Für sie entfallen umfangreiche Zulassungsverfahren und eine Kennzeichnung der daraus hergestellten Lebensmittel. Saatgut muss allerdings weiterhin entsprechend gekennzeichnet werden. Für Pflanzen der Kategorie NGT2 mit weitergehenden Eingriffen gelten dagegen auch künftig strengere Vorschriften, Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflichten. Im Bio-Anbau bleiben sämtliche Pflanzen aus Neuer Gentechnik verboten. Befürworter der Reform hoffen auf Obst-, Gemüse- und Getreidesorten, die widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Krankheiten sind, höhere Erträge liefern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern. Wissenschaftler sehen zudem Vorteile für die Pflanzenforschung, da moderne Verfahren präzise Eingriffe ermöglichen und die Züchtung beschleunigen.
Die Änderungen stoßen aber auch auf Kritik: Die Verbraucherschutzzentrale (VSZ) Ostbelgien befürchtet, dass Verbraucher künftig nicht mehr erkennen können, ob Lebensmittel mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurden. „Wer Lebensmittel einkauft, soll selbst entscheiden können, ob er ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen möchte oder nicht. Dafür braucht es eine eindeutige Kennzeichnung. Ohne diese Transparenz wird den Menschen eine bewusste Kaufentscheidung genommen“, erklärt die VSZ. Es reiche nicht aus, dass künftig lediglich das Saatgut gekennzeichnet werden muss. Für Verbraucher wäre beim Einkauf vieler Lebensmittel nicht mehr ersichtlich, ob sie aus Pflanzen der Kategorie NGT1 stammen.
Die Verbraucherschutzzentrale fordert, dass auch in Zukunft alle Lebensmittel aus Neuer Gentechnik eindeutig gekennzeichnet werden. Zudem müssten unabhängige Risikobewertungen, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und klare Haftungsregelungen erhalten bleiben. Dies sei nicht nur für den Verbraucherschutz wichtig, sondern auch für Landwirte und Betriebe, die gentechnikfrei oder biologisch wirtschaften. „Innovationen dürfen nicht zulasten der Transparenz gehen“, betont die VSZ. Verbraucher hätten das Recht zu wissen, was in ihren Lebensmitteln steckt, um selbst frei entscheiden zu können, welche Produkte sie kaufen möchten.
Streit um Patente
bleibt bestehen.
Umstritten bleibt auch die Frage der Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Ein ursprünglich vom EU-Parlament gefordertes Patentverbot fand letztlich keinen Eingang in die neuen Regeln. Stattdessen soll die EU-Kommission gemeinsam mit Interessengruppen einen Verhaltenskodex ausarbeiten, der unter anderem faire Lizenzbedingungen und Lösungen bei Streitfällen zwischen Pflanzenzüchtern und Landwirten festlegen soll. Kritik kommt u.a. von Sozialdemokraten und Grünen im Europaparlament. Sie warnen vor einer stärkeren Marktmacht großer Agrarkonzerne, einer Schwächung mittelständischer Pflanzenzüchter und möglichen Folgen für die biologische Vielfalt. Für Pflanzen, in die Gene aus anderen Arten eingefügt wurden – sogenannte transgene Pflanzen –, gelten weiterhin die bisherigen Gentechnikvorschriften. (red/sc)

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