Kernstück der Reform ist die schrittweise Anhebung des steuerfreien Einkommensanteils, also jenes Betrags, auf den keine Einkommensteuer erhoben wird. Dieser liegt derzeit bei 10.910 Euro und soll für das Steuerjahr 2030 auf 14.450 Euro steigen. Für das Steuerjahr 2031 ist eine weitere Erhöhung auf 15.600 Euro vorgesehen. Über diesen letzten Schritt muss allerdings die nächste Regierung entscheiden.
Nach der Verabschiedung der Reform soll ein königlicher Erlass veröffentlicht werden, mit dem die Berechnung des Berufssteuervorabzugs angepasst wird. Ziel ist es, das monatliche Nettogehalt zu erhöhen, anstatt die Entlastung erst über den jährlichen Steuerbescheid wirksam werden zu lassen.
Auch der steuerfreie Einkommensanteil für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Kinder wird angehoben. Bis 2029 soll er auf 2.650 Euro pro Kind steigen. Für weitere Kinder ist dagegen vorgesehen, die Indexierung des entsprechenden Freibetrags auszusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine schrittweise Einschränkung des Ehequotienten vor. Dieser Mechanismus ermöglicht Paaren eine Steuerermäßigung, wenn einer der Partner nur ein geringes oder gar kein Einkommen erzielt. Für nicht pensionierte Partner soll der Höchstbetrag bis 2029 halbiert werden. Für pensionierte Paare ist eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorgesehen. Ab dem Steuerjahr 2027 werden die Höchstbeträge des Ehequotienten nicht mehr indexiert.
Außerdem soll das Eingliederungseinkommen grundsätzlich als Ersatzeinkommen besteuert werden. Die Zahl der freiwilligen Überstunden, die steuerfrei geleistet werden können, wird auf 360 Stunden erhöht.
Die Reform weitet darüber hinaus die steuerliche Regelung für Urheberrechte auf den IT-Sektor aus. Die Mindestvergütung für Unternehmensleiter steigt von 45.000 auf 50.000 Euro. Pauschale geldwerte Vorteile werden auf 20 Prozent des Bruttogehalts begrenzt.
Ebenfalls angehoben wird der steuerliche Beschäftigungsbonus. Für sehr niedrige Löhne steigt der Prozentsatz von derzeit 52,54 Prozent auf 63 Prozent in den Steuerjahren 2027 und 2028. Ab dem Steuerjahr 2029 soll er 72 Prozent betragen. Für niedrige Löhne erhöht sich der Satz ab 2029 von 33,14 auf 35 Prozent.
Ab dem Einkommensjahr 2028 wird der Sonderbeitrag zur sozialen Sicherheit zudem nicht mehr auf Haushaltsebene, sondern individuell berechnet.
Die Mehrheitsparteien stimmten der Reform zu. PS, PTB und Ecolo-Groen votierten dagegen. Vlaams Belang, Anders und DéFI enthielten sich. (belga/rt)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren