Am Donnerstag wurde die letzte Berufung gegen die Umweltgenehmigung für den Bau und Betrieb des neuen Fußballstadions auf dem Olympiagelände in Brügge zurückgewiesen. Die Beschwerde war von Anwohnern eingereicht worden.
Nach Auffassung des Rates konnten diese jedoch nicht nachweisen, dass der im Genehmigungsbescheid enthaltene Mobilitätsplan nicht praktikabel, wirksam oder durchsetzbar sei. Club Brügge habe sich vielmehr verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation rund um das Stadion umzusetzen. Auch die Einwände hinsichtlich möglicher visueller Beeinträchtigungen sowie der Lärm- und Schattenauswirkungen wurden verworfen.
Club Brügge hatte die Umweltgenehmigung für den Bau und Betrieb eines neuen Stadions mit einer Kapazität von 40.116 Zuschauern bereits am 3. Juni 2024 erhalten. Neben den 20 Klägern hatten sich weitere 230 Anwohner dem Verfahren angeschlossen. Schon im Januar hatte der Staatsrat eine Beschwerde gegen das Projekt abgewiesen.
Damit ist die wohl letzte große Hürde in einem Stadiondossier genommen, das sich mittlerweile seit fast zwei Jahrzehnten hinzieht. Club Brügge will noch in diesem Jahr den Spatenstich für die neue Arena setzen. Läuft alles nach Plan, wird der Topklub die Saison 2028-2029 in seinem neuen Stadion bestreiten. (mn)

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