Jeden Monat werden mehrere hunderttausend belgische Rentenzahlungen an Personen überwiesen, die außerhalb Belgiens wohnen. Für die Behörden bedeutet das, regelmäßig prüfen zu müssen, ob die Empfänger noch am Leben sind.
Nach Angaben des Föderalen Pensionsdienstes SFP bezogen im Januar 2025 insgesamt 229.150 im Ausland lebende Rentner eine belgische Pension. Im Jahr 2024 waren es 226.419, 2023 noch 224.015 und 2019 insgesamt 216.982. Laut SFP-Sprecher Vik Beullens zeigt sich damit seit Jahren ein leichter Aufwärtstrend.
Um Betrugsrisiken zu begrenzen, hat der Pensionsdienst in den vergangenen Jahren elektronische Datenaustausche mit mehreren europäischen Ländern aufgebaut. Dazu zählen unter anderem Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Italien, Spanien und die Schweiz. Ziel ist es, automatisiert zu überprüfen, ob die betroffenen Personen noch leben. Nach Angaben der Verwaltung verringern diese elektronischen Abgleiche das Betrugsrisiko erheblich. Betroffene Rentner müssen dadurch keine Lebensbescheinigung mehr in Papierform einreichen.
Anders ist die Lage in Ländern, mit denen es keinen automatisierten Datenaustausch gibt. Dort verschickt der föderale Pensionsdienst jedes Jahr eine Lebensbescheinigung an die jeweiligen Empfänger. 2024 wurden 76.600 solcher Dokumente versandt. 2025 waren es 82.919. Bis zum 31. Mai 2026 wurden bereits 35.690 Dokumente verschickt.
Mit den Kontrollen soll verhindert werden, dass Renten nach dem Tod eines Empfängers weitergezahlt werden. Der SFP achtet dabei besonders auf gefälschte Bescheinigungen, falsche Unterschriften, Identitätsmissbrauch und bewusst verschwiegene Todesfälle.
Wenn ein Betrugsverdacht besteht und ein vorsätzliches Vorgehen vermutet wird, wird die Akte in der Regel an den juristischen Dienst des SFP weitergeleitet. Anschließend kann Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Die Polizei kann Ermittlungen aufnehmen. Den Tätern drohen Verfahren wegen Urkundenfälschung, Gebrauch gefälschter Dokumente, Betrug oder je nach Umständen auch Sozialbetrug.
Bei internationalen Fällen können auch lokale Behörden, ausländische Pensionsstellen, an Zahlungen beteiligte Banken oder belgische diplomatische Vertretungen eingeschaltet werden.
Der föderale Pensionsdienst stuft gefälschte Lebensbescheinigungen als besonders schwerwiegend ein. Sie dienten direkt dazu, Zahlungen aufrechtzuerhalten, auf die kein Anspruch mehr bestehe. Die Höhe des Schadens und der vorsätzliche Charakter des Betrugs spielten in der Regel eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob Strafanzeige erstattet werde.
Seit 2024 wurden drei Betrugsfälle entdeckt, die direkt mit Lebensbescheinigungen zusammenhängen. In diesen Fällen wurden gerichtliche Schritte eingeleitet.
Frankreich ist weiterhin mit Abstand das wichtigste Wohnsitzland für Empfänger belgischer Renten im Ausland. Im Januar 2025 wurden dort 71.539 Begünstigte gezählt. Danach folgen Spanien mit 28.359, die Niederlande mit 25.712 und Italien mit 25.433 Empfängern. (rt)

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