Die Frage nach digitalen Überweisungen stellt sich unter anderem, weil ärztliche Rezepte bereits elektronisch verfügbar sind. Verschreibungen für medizinische Bildgebung fallen jedoch nicht unter das bestehende elektronische Rezeptsystem Recip-e. Dafür wird ein eigenes digitales Überweisungssystem entwickelt.
Noch vor Ende 2026 sollen mehrere Pilotprojekte starten. Patienten von teilnehmenden Pflegeorganisationen sollen eReferral bereits im Laufe dieses Jahres nutzen können. Ab Ende Mai 2027 soll die digitale Überweisung dann allen Patienten in Belgien zur Verfügung stehen. Ob dies über den elektronischen Personalausweis, eine Webseite oder eine Smartphone-App geschehen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Das Projekt betrifft alle radiologischen Verschreibungen und soll den Ablauf vereinheitlichen. Zur medizinischen Bildgebung zählen unter anderem Röntgenaufnahmen, CT-Scans und MRT-Untersuchungen. eReferral soll aber nicht nur für die Radiologie gelten. Auch Überweisungen für häusliche Krankenpflege oder Physiotherapie können darüber digital ausgestellt werden.
Eine eReferral-Überweisung ist ein offizielles digitales Dokument. Darin bestätigt ein Gesundheitsdienstleister, dass ein Patient eine bestimmte Behandlung beginnen kann oder muss. Je nach Art der Versorgung ist eine solche Überweisung nötig, um Anspruch auf Erstattung zu haben. In anderen Fällen kann die Behandlung ohne diese Überweisung gar nicht erst beginnen.
Ziel des Systems ist nach Angaben des Likiv nicht nur, Patienten den Alltag zu erleichtern. Im Vordergrund stehen eine bessere Qualität der Verschreibungen, angemessenere Untersuchungen und eine insgesamt effizientere Organisation des Gesundheitssystems.
Sobald eine digitale Überweisung erstellt wurde, hat der Patient bis zu zwei Jahre Zeit, sie einer Einrichtung zuzuweisen. Das bedeutet: Innerhalb von 24 Monaten muss festgelegt werden, welche Pflegeorganisation, welches Krankenhaus oder welche radiologische Praxis die verschriebene Leistung durchführen soll.
Solange die Behandlung noch nicht begonnen hat, kann diese Zuweisung geändert oder gelöscht werden. Sobald die Ausführung gestartet ist, ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Nach der Zuweisung bleibt dem Patienten anschließend noch eine Frist von fünf Jahren, um die verschriebene Leistung tatsächlich ausführen zu lassen. (rt)

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