Auf Antrag von Claire Hugon Lecharlier (Ecolo/Groen) ist vor der Weiterleitung ins Plenum noch eine zweite Lesung nötig. Der Text umfasst mehrere Maßnahmen, auf die sich die Regierung im März geeinigt hatte. Ziel ist vor allem, die Zahl der Häftlinge zu verringern, die mangels Platz auf dem Boden schlafen müssen. Für bestimmte Strafen soll automatisch eine elektronische Fußfessel gewährt werden. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2028 für Verurteilte mit höchstens 18 Monaten Haft – Personen mit hohem Risiko sind ausgeschlossen.
Zudem soll die Ausweisung verurteilter Personen ohne Aufenthaltsrecht beschleunigt werden. Vorübergehend sollen auch Verurteilte mit Strafen bis zu drei Jahren nach Verbüßung eines Drittels ihrer Strafe ausgewiesen werden können. Vorzeitige Entlassungen wegen Überbelegung werden bis Ende 2027 verlängert, bleiben aber auf Verurteilte mit einer Gesamtstrafe von max. drei Jahren begrenzt. (belga/nico)

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