Untersuchungsrichter müssten die vom Ausländeramt beantragten Hausdurchsuchungen genehmigen. Sie äußerten jedoch Vorbehalte gegen diese Rolle in einem Verwaltungsverfahren. „Der natürliche Richter für Ausländerstreitigkeiten ist nicht der Untersuchungsrichter“, sagte Claire Bruyneel von der Vereinigung der Untersuchungsrichter. Der Staat verfüge bereits über Maßnahmen, „die es ermöglichen, das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ergebnis zu erreichen“.
Auch Véronique De Schrijver von der Gewerkschaftlichen Vereinigung der Magistrate (ASM) stellte den Nutzen infrage: „Wozu dient dieses künftige Gesetz? Wen will man damit treffen? Diese Frage müssen Sie sich stellen.“ Die Magistrate verwiesen zudem auf die Verhältnismäßigkeit: Illegaler Aufenthalt sei zwar strafbar, eine Hausdurchsuchung greife jedoch schwerwiegend in Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Der Entwurf würde dem Ausländeramt erlauben, mit der Polizei gewaltsam in Wohnungen einzudringen, Personen festzunehmen und Dokumente zu beschlagnahmen. Auch die französisch- und deutschsprachigen Anwaltschaften lehnen den Entwurf ab. „Dieser Entwurf ist nicht notwendig. Unser Vorschlag lautet, den Gesetzentwurf vollständig abzulehnen“, sagte Jean-François Gérard von Avocats.be. Man sehe darin „eher einen Ankündigungseffekt als eine rechtliche Notwendigkeit“. (belga/nico)

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