Langzeitkranke müssen künftig jährlich zum Arzt

<p>Künftig müssen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig arbeitsunfähig sind, einmal pro Jahr ein Gespräch mit ihrem Arzt führen.</p>
Künftig müssen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig arbeitsunfähig sind, einmal pro Jahr ein Gespräch mit ihrem Arzt führen. | Illustrationsfoto: Arno Burgi/dpa

„Der Sektor wird nicht auf die Veröffentlichung dieses Gesetzes warten“, erklärte Vandenbroucke in einer gemeinsamen Mitteilung mit der Sozialistischen, Christlichen und den Freien Krankenkassen.

Was ist geplant? Künftig müssen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig arbeitsunfähig sind, einmal pro Jahr ein Gespräch mit ihrem Arzt führen. Außerdem müssen sie ihre Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit jährlich erneuern lassen. Ausnahmen gelten bei sehr schweren Erkrankungen. Wer das jährliche ärztliche Attest nicht bei seiner Krankenkasse einreicht, verliert die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit und damit den Anspruch auf Krankengeld. Parallel dazu prüfen die Krankenkassen bereits jetzt, ob einzelne Akten neu bewertet werden müssen. Bis Ende 2029 sollen rund 218.000 Dossiers erneut untersucht werden. Nach Angaben Vandenbrouckes sollen diese Neubewertungen zusammen mit weiteren Maßnahmen dazu beitragen, die Zahl der Langzeitkranken bis 2030 im Vergleich zu den ursprünglichen Schätzungen um 100.000 zu senken.

Für Menschen, die den Weg zurück in den Beruf antreten, sieht das neue Gesetz mehrere Anreize vor. So soll die Zielgruppe des „Zurück-zur-Arbeit“-Fonds ausgeweitet werden. Auch die Wiedereinstiegsprämie für Arbeitgeber wird auf 3.000 Euro erhöht. Darüber hinaus soll klarer geregelt werden, welche Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen dürfen.

Die Maßnahmen sind Teil der Strategie der Arizona-Regierung, mehr Langzeitkranke wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. (belga/nico)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment