Konkret will die Föderalregierung demnach den Anteil sogenannter „gleichgestellter Zeiten“ – etwa Arbeitslosigkeit, bestimmte Formen von Teilzeit am Karriereende oder Frühverrentung – schrittweise von derzeit 40 Prozent auf 20 Prozent einer Laufba
Rentenreform: Föderalregierung begrenzt angerechnete Ausfallzeiten deutlich
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