Demnach ist die verbreitete Annahme, Verurteilte säßen „höchstens ein Drittel“ ihrer Strafe ab, nicht nur in der Öffentlichkeit verbreitet, sondern auch unter Richtern. Für die Untersuchung wurden 110 Strafrichter aus Flandern, Wallonie und Brüssel befragt.
Ein Fünftel der Befragten ging davon aus, dass Langzeitverurteilte lediglich ein Drittel ihrer Strafe verbüßen, vier von zehn schätzten die Dauer auf zwischen einem Drittel und der Hälfte. Tatsächlich handelt es sich dabei laut den Forschern um eine klare Unterschätzung.
Kriminologe Lars Breuls erklärte, nur eine kleine Minderheit der Gefangenen werde bereits nach einem Drittel der Strafe entlassen. Die Mehrheit bleibe länger als die Hälfte der Zeit in Haft, und der Anteil derjenigen, die ihre gesamte Strafe absitzen, nehme zu.
Die Fehleinschätzung offenbare ein strukturelles Problem im Strafvollzug. „Das zeigt, dass Richter wenig Vertrauen darin haben, dass die verhängten Strafen tatsächlich vollständig umgesetzt werden“, so Breuls. Dies könne dazu führen, dass sie – bewusst oder unbewusst – strengere Urteile fällen.
Internationale Vergleiche zeigen zudem, dass belgische Richter tendenziell strengere Strafen verhängen. Auch wenn sie den Einfluss des Strafvollzugs auf ihre Entscheidungen in Befragungen eher herunterspielen, räumen einige in Gesprächen ein, dass dieser Faktor durchaus eine Rolle spielen kann. (belga/rt)

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