Demnach mussten Mitte Dezember vergangenen Jahres 672 Häftlinge auf Matratzen am Boden schlafen. Bis zum 20. April 2026 stieg diese Zahl auf 763 an. Die angespannte Lage wirkt sich laut Bericht negativ auf zahlreiche Bereiche des Gefängnisalltags aus.
Besonders betroffen ist die medizinische Versorgung. Mangelnde Privatsphäre und unzureichende finanzielle Mittel erschweren den Zugang zu angemessener Behandlung. Gleichzeitig verbringen viele Insassen aufgrund fehlender Beschäftigungsangebote und unzureichender Infrastruktur den Großteil des Tages in ihren Zellen, was sich negativ auf ihre psychische und allgemeine Gesundheit auswirkt.
Das Personal arbeite unter schwierigen Bedingungen und stehe unter erheblichem Druck, heißt es weiter. Personalmangel sowie ein Defizit an medizinischem Fachpersonal – insbesondere im psychiatrischen Bereich – erschweren eine angemessene Betreuung und behindern die Wiedereingliederung der Häftlinge.
Auch die Bewertung der psychischen Gesundheit variiert stark zwischen den einzelnen Einrichtungen. Während einige Gefängnisse systematische Untersuchungen durchführen, beschränken sich andere auf grundlegende Einschätzungen oder verzichten teilweise ganz darauf.
Zudem berichten mehrere Einrichtungen von einer hohen Zahl an Zwischenfällen, häufig im Zusammenhang mit Drogenproblemen und unzureichender Betreuung. Isolationsmaßnahmen werden regelmäßig angewandt, was laut Bericht eher kurzfristige Lösungen darstellt als nachhaltige therapeutische Ansätze.
Angesichts der Situation empfiehlt der Zentralrat unter anderem, die Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung im Strafvollzug dem Gesundheitsministerium zu übertragen und kurzfristig zusätzliche Fachkräfte bereitzustellen. Auch bessere Arbeitsbedingungen für das Personal sowie gezielte Maßnahmen zur Suizidprävention werden gefordert.
Im Jahr 2024 wurden in belgischen Gefängnissen 16 Suizide registriert. Der Zentralrat betont, dass die Verbesserung der Haftbedingungen auch im Interesse der gesamten Gesellschaft liege, da die meisten Insassen nach Verbüßung ihrer Strafe wieder entlassen werden. (belga/rt)

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