Krankenkassen erneut im Visier nach Bericht über Langzeitkranke

<p>Der Vertrauensarzt einer Krankenkasse prüft, ob ein Patient in dem Maße arbeitsunfähig ist, dass er seine Arbeit nicht mehr ausüben kann.</p>
Der Vertrauensarzt einer Krankenkasse prüft, ob ein Patient in dem Maße arbeitsunfähig ist, dass er seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. | Illustrationsfoto: picture alliance
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