Eigentumsdelikte in der Gemeinde Bütgenbach: Zwei Therapien als Bewährungsauflage

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Der Verurteilte drang auch in das Haus eines befreundeten 86-Jährigen ein. | Illustrationsfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

Die Bewährung wurde an mehrere Auflagen geknüpft. Zunächst muss der 30-Jährige eine Therapie wegen seiner psychischen Probleme erfolgreich absolvieren, an die sich dann eine Drogentherapie sowie unangekündigte Drogentests anschließen.

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