Die auf dem Geständnis des Mannes beruhende Vereinbarung sieht eine 250-stündige Arbeitsstrafe, die Rückzahlung von 70.000 Euro illegalem Gewinn sowie die Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro für den Geschädigten aus Bütgenbach vor.
Eupener Strafgericht: Betrug im Netz führt zu Arbeitsstrafe und Rückzahlung
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