Wird die Affäre „Nethys im Kongo“ zu den Akten gelegt?

<p>Die Staatsanwaltschaft Lüttich glaubt inzwischen, dass sich Stéphane Moreau, Marc Beyens et Pierre Meyers (v.l.n.r..) in der sogenannten „Nethys im Kongo“-Affäre nichts vorzuwerfen haben.</p>
Die Staatsanwaltschaft Lüttich glaubt inzwischen, dass sich Stéphane Moreau, Marc Beyens et Pierre Meyers (v.l.n.r..) in der sogenannten „Nethys im Kongo“-Affäre nichts vorzuwerfen haben. | Fotomontage: Sudinfo

In ihrer Anklageschrift kommt sie zu dem Schluss, dass weder ein Missbrauch von Gesellschaftsvermögen noch Geldwäsche nachgewiesen werden können. Betroffen sind der frühere Nethys-CEO Stéphane Moreau, der ehemalige Verwaltungsratspräsident Pierre Meyers sowie der Unternehmer Marc Beyens und deren jeweilige Gesellschaften.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein hydroelektrisches Projekt im Osten der Demokratischen Republik Kongo, konkret in der Region Beni in der Provinz Nord-Kivu. Ziel des Projekts war der Bau einer Wasserkraftanlage zur Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Strom. Zu diesem Zweck wurde 2016 die Gesellschaft „Électrique du Bassin d’Ivugha“ (EBI) gegründet, an der neben den drei privaten Investoren auch Elicio, eine Tochtergesellschaft des öffentlichen Industrieunternehmens Nethys, beteiligt war.

Im Jahr 2018 beschloss Nethys, sich aus dem Projekt zurückzuziehen. In einer entsprechenden Vereinbarung übernahm das Unternehmen die Anteile der privaten Partner sowie bestimmte Forderungen, die diese im Vorfeld finanziert hatten. Das Gesamtvolumen der Transaktion belief sich auf rund 3,2 Millionen Euro. Nach dem Führungswechsel bei Nethys im Nachgang der Publifin-Affäre stellte die neue Unternehmensleitung diese Zahlungen infrage und reichte im Oktober 2020 Strafanzeige wegen des Verdachts auf Missbrauch von Gesellschaftsvermögen ein. Eine weitere Anzeige folgte im April 2021 durch Elicio. Gegen Pierre Meyers wurde zusätzlich wegen mutmaßlicher Geldwäsche ermittelt.

Im Mai 2022 kam es im Zuge der Ermittlungen zu Hausdurchsuchungen bei zwei der Beschuldigten. Danach drangen kaum noch Informationen an die Öffentlichkeit. Nun liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor, datiert vom 13. November, das eine klare Bewertung enthält. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entsprechen die von Nethys ausbezahlten Beträge realen, zuvor getätigten Investitionen der privaten Partner. Es handle sich um Rückerstattungen, die vom Verwaltungsrat des Unternehmens ausdrücklich genehmigt worden seien. Hinweise auf eine betrügerische Absicht oder eine unrechtmäßige Verwendung öffentlicher Mittel lägen nicht vor. Da der Vorwurf des Missbrauchs von Gesellschaftsvermögen nicht haltbar sei, fehle auch jede Grundlage für den Tatbestand der Geldwäsche.

Zudem verweist die Staatsanwaltschaft auf die tatsächliche Umsetzung des Projekts. Die Gesellschaft EBI sei wirtschaftlich tragfähig gewesen, und nach dem Rückzug von Nethys hätten die privaten Investoren das Vorhaben eigenständig weitergeführt. Inzwischen seien zwei Wasserkraftwerke mit einer Leistung von 2,8 und 12 Megawatt errichtet und in Betrieb genommen worden. Mehr als 1,5 Millionen Menschen in der Region hätten dadurch Zugang zu Elektrizität erhalten.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Staatsanwaltschaft bei der Ratskammer, festzustellen, dass kein Anlass zur weiteren Strafverfolgung besteht. Sollte diese dem Antrag folgen, würde das Strafverfahren ohne Anklageerhebung endgültig eingestellt. Damit könnte ein besonders symbolträchtiger Teil der juristischen Aufarbeitung der Nethys-Affäre ohne Gerichtsprozess enden. (red/arco)

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