Wie die Tageszeitung „Het Belang van Limburg“ berichtet gelten sind als „unbebautes Wohnbaugrundstück“ Flächen zu verstehen, die laut Raumordnungsplänen als Wohngebiet ausgewiesen sind – etwa als Wohngebiet, ländliches Wohngebiet, Wohnpark oder Wo
In Limburg bleibt noch viel Platz zum Bauen
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