Die Abgeordneten Maaike De Vreese und Lieve Tuyman stellten den Vorstoß am Donnerstag im flämischen Baarle-Hertog vor – in Anwesenheit des flämischen Tierschutzministers Ben Weyts. Derzeit sind Feuerwerkskörper grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht durch kommunale Verordnungen untersagt werden. Diese unterschiedlichen Regelungen sorgten für Verwirrung und erschwerten die Arbeit der Ordnungskräfte, so die N-VA.
Zudem bleibe der private Gebrauch gefährlich. Nach Angaben der Stiftung Brandverletzte wurden zwischen dem 23. Dezember 2025 und dem 2. Januar 2026 insgesamt 129 Personen durch Feuerwerkskörper verletzt.
Der Gesetzesvorschlag sieht nicht nur ein Nutzungsverbot für Privatpersonen vor, sondern auch ein Verbot des Besitzes. Feuerwerk soll künftig nur noch zu bestimmten Anlässen und ausschließlich zu professionellen Zwecken erlaubt sein. Organisierte Feuerwerksshows zu Silvester wären demnach weiterhin zulässig.
Ben Weyts hatte bereits 2019 versucht, ein Verbot in Flandern durchzusetzen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit erklärte dies jedoch für unzulässig, da die Zuständigkeit nicht bei den Regionen liegt. Seitdem setzt sich die Partei für eine föderale Regelung ein.
Der Ort der Pressekonferenz war bewusst gewählt: Die Grenzgemeinde Baarle-Hertog zieht jedes Jahr zahlreiche Niederländer an, die dort Feuerwerkskörper erwerben.
Auch innerhalb der föderalen Mehrheit gibt es Unterstützung für ein solches Vorhaben. Die Les Engagés haben ebenfalls einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht. Abgeordneter Benoît Lutgen stellte diesen am 11. Februar im Ausschuss vor. (belga/rt)

Kommentare
Das sind idT exzellente Nachrichten! Die überfällige Entscheidung wird seit Jahren auf die lange Bank geschoben. Hoffentlich treten nicht wieder die Vermeidungstaktiker und ewigen Bedenkenträger auf den Plan.
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