Die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle ist mit der allgemeinen Aufsicht über die Anwendung der Sprachengesetze in Verwaltungsangelegenheiten betraut. Sie prüft unter anderem Anträge auf Stellungnahme von Ministern und Behörden, bearbeitet Beschwerden von Privatpersonen und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung von Sprachprüfungen. Zudem gibt sie Stellungnahmen zu Sprachkadern in öffentlichen Verwaltungen ab. Mit ihrer Arbeit soll die Kommission dazu beitragen, die Einhaltung der gesetzlichen Sprachregelungen zu gewährleisten und sprachliche Rechte im Verwaltungsverkehr zu schützen. Die vom PDG entsandten Mitglieder wirken an der Kontrolle und Bewertung sprachlicher Fragen auf föderaler Ebene mit. (sc)
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