Seit Juni 2014 können Eltern frei entscheiden, ob ihr Kind den Familiennamen des Vaters, der Mutter oder beide Namen erhält. Diese Wahl gilt allerdings verbindlich für alle gemeinsamen Kinder eines Elternpaares.
Was die Zusammensetzung der Doppelnamen betrifft, bleibt auch 2025 die am häufigsten gewählte Variante unverändert: der Familienname des Vaters, gefolgt vom Namen der Mutter. (belga/rt)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren