Gefangenenaustausch vereinbart: Belgien und Kambodscha kooperieren künftig

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Gefangenenaustausch vereinbart: Belgien und Kambodscha kooperieren künftig. | Foto: picture alliance/dpa

Unterzeichnet wurde das Abkommen in der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh durch den kambodschanischen Justizminister und den belgischen Botschafter in Thailand, der zugleich für Kambodscha zuständig ist.

Konkret sieht der Vertrag vor, dass eine Überstellung nur auf Antrag des jeweiligen Gefangenen erfolgt. „Das Verfahren wird also nicht automatisch eingeleitet, sondern auf Wunsch der betroffenen Person“, erklärte Ministeriumssprecher Pierre Steverlynck. Ob eine Überführung tatsächlich stattfindet, werde anschließend in jedem einzelnen Fall geprüft.

Ziel des Abkommens ist es, verurteilten Personen zu ermöglichen, ihre Haft näher bei Familie und Freunden zu verbringen und sich besser auf ihre spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Das Außenministerium arbeitete bei der Ausarbeitung des Vertrags eng mit dem föderalen Justizministerium zusammen.

Das Abkommen könnte konkrete Auswirkungen auf derzeit in Kambodscha inhaftierte Belgier haben. Vor zwei Jahren hatte ein Belgier, der damals bereits seit fünf Jahren in einem kambodschanischen Gefängnis saß, den belgischen Staat formell in Verzug gesetzt. Nach Angaben des Außenministeriums befindet sich der Mann weiterhin in Haft und könnte somit von dem neuen Überstellungsabkommen profitieren.

Ferner ist den belgischen Behörden noch ein weiterer belgischer Gefangener in dem südostasiatischen Land bekannt.

Mit Kambodscha erweitert Belgien sein Netz an internationalen Vereinbarungen zur Überstellung verurteilter Personen weiter. Insgesamt bestehen solche Regelungen bereits mit rund 75 Ländern – entweder über bilaterale Abkommen, ein EU-Rahmenabkommen oder das internationale „Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen“. (belga/calü)

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